Sportabzeichen im Schatten von Corona
„Das Land Baden-Württemberg hat Anfang Mai seine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die in der achten Fassung enthaltenen Lockerungen betreffen auch den Breiten- und Leistungssport und lassen den Vereinssportbetrieb für Sportarten im Freien unter bestimmten Auflagen ab sofort wieder zu“, – so der Original-Text.
Jedoch sind die Auflagen so, dass sie nach meiner Beurteilung, im Rahmen des Sportabzeichentrainings und bei der Abnahme nicht vollständig und sicher eingehalten werden können.
Aus diesem Grund muss der geplante Block 1, Leichtathletik-Training und Abnahme, nach derzeitigem Stand, abgesagt werden. Dies betrifft das Leichtathletiktraining ab Donnerstag 28.05. bis zur Abnahme Samstag 27.06.
Block 2, ab 3.09. und Abnahme am 25.09., sowie das Radfahren am 13.09, kann hoffentlich stattfinden.
Schwimmen? – dazu kann im Moment überhaupt nichts gesagt werden, da alle Hallen- und Freibäder bis auf weiteres geschlossen sind.
Edwin Müller